Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma „Kessler Studios“

1. Anwendbarkeit

Für alle unsere Verkäufe und Verträge gelten ausschließlich unsere AGB. Aufträge, Auftragsänderungen und Abweichungen von unseren AGB gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

 

2. Agenturleistungen

Agenturleistungen sind die Anfertigung von Entwürfen, Reinzeichnungen, Grafiken, Texten, Fotografien, Luftaufnahmen, die Produktion von Ideen und deren Bekanntgabe sowie die Werbeberatung, Marketing, PR-Arbeit usw. Die erbrachten Agenturleistungen stehen dem Auftraggeber nur für den vereinbarten Zweck zur Verfügung. Für darüber hinausgehende Verwertungen bedarf es jeweils einer besonderen Vereinbarung über den Umfang, die zeitliche und gebietliche Nutzung und eine entsprechende Vergütung. Die einzelnen Vertragspunkte sind schriftlich zu fixieren und in gesonderten Vertragsdokumenten festzuhalten. Soll das ausschließliche Nutzungsrecht – alle Nutzungsarten zu nutzen – eingeräumt werden, so muss diese Regelung ausdrücklich unter Festlegung der Vergütung besonders vereinbart werden. Sollen die im Rahmen einer Werbeaktion erarbeiteten Gestaltungen als Warenzeichen, Geschmacksmuster, als Ausstattung, als Firmen- oder Warensignets vom Auftraggeber übernommen werden, so ist hierfür eine besondere Vergütung zu vereinbaren. Die Erfüllung der formalrechtlichen Voraussetzungen obliegt dem Auftraggeber; die WA ist von jeder diesbezüglichen Haftung freigestellt. Abgelehnte Werkgestaltungen und -leistungen wie Skizzen, Entwürfe und dergl. bleiben der WA zur anderweitigen Verwertung und Nutzung vorbehalten. Will der Auftraggeber sie für sich reserviert wissen, muss er eine entsprechende Vergütung zahlen. Der Übergang von Rechten an den Auftraggeber setzt die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung voraus.

 

3. Werbemittlungsaufträge

Werbemittlungsverträge werden zu den Geschäftsbedingungen und Preislisten der Werbeträger abgeschlossen, falls anderes nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Wir verpflichten uns, Rabatte aus Mengen- oder Malstaffeln an den Auftraggeber voll weiterzugeben. Es werden von uns unaufgefordert und automatisch Vergütungen für Abschlüsse erteilt. Wir sorgen für die vertragsgemäße Erfüllung durch die Werbemedien. Für Mängel bei der Erfüllung haften wir jedoch nicht. Wir sind bevollmächtigt, etwaige Ansprüche der Kunden gegen die Werbeträger geltend zu machen. Bei telefonisch oder mündlich erteilten Mittlungsaufträgen übernehmen wir keine Haftung für Irrtümer und Fehler.

 

4. Herstellung von Druckvorlagen

Druckvorlagen sind Daten, die in den branchenüblichen/gängigen DTP-Programmen erstellt sind, elektronische Retuschen, Scans, digitale Bilddaten, Prägestempel und Stanzen. Diese werden nach Weisung oder unseren Vorschlägen erstellt. Für die Rechtschreibung ist der „Duden“ maßgebend. Bei kleineren Aufträgen sind wir nicht verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu übersenden. Die Haftung für Satzfehler beschränkt sich auf grobes Verschulden. In allen anderen Fällen legen wir Korrekturabzüge, Andrucke oder Filmmontagen nach unserer Wahl oder nach vorheriger Absprache vor. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder nachträgliche Änderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Bei Änderung nach Druckgenehmigung gehen alle Spesen, einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes, zulasten des Auftraggebers.

 

5. Druck-, Siebdruck-, Präge- und Gravuraufträge

Im allgemeinen wird die volle vorgeschriebene Auflage geliefert. Eine Mehr- oder Minderauflage von 5 % – bei Farben und besonders schwierigen Drucken 10% – wird von dem Auftraggeber anerkannt. Bei farbigen Reproduktionen gelten gringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen Andrucken/Proofs und dem Auflagendruck. Abweichungen in der Beschaffenheit des von dem Lieferanten beschafften Papieres, Kartons und sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferbedingungen der zuständigen Lieferindustrie, die auf Anforderung dem Auftraggeber zur Verfügung stehen, für zulässig erklärt sind. Risiken, die durch Bearbeitung, Prägung, Siebdruck oder Gravur von Fertigware entstehen, trägt ausschließlich der Besteller.

 

6. Werbeartikel – Warenlieferung

Werbegeschenke, Werbedisplays, Verkaufshelfer, Dekorationsmaterial, Dekorationsgeräte, optische und akustische Geräte, Hausbeschriftungen, Leuchttransparente usw. liefern wir zu den Garantien der Hersteller.

 

7. Vergütungen

Die Vergütung wird entweder für jede Einzelleistung, pauschal in einem festen EUR-Betrag oder in Prozentsätzen der Etat- oder Einschaltsumme vereinbart. Die von uns zu erbringenden Leistungen müssen von uns schriftlich fixiert werden. Spesen, Fahrtkosten, Kosten auswärtiger Verpflegung und Unterbringung, Aufnahmen außerhalb der Agentur, Modellkosten usw. werden in jedem Fall gesondert berechnet.

 

8. Preise

Preise werden in EUR festgesetzt und sind Nettopreise, sodass jeweils die geltende MwSt. hinzukommt. Preisangebote werden erst mit dem Abschluss des Vertrages verbindlich. Inzwischen eingetretene Lohnerhöhungen und feststellbare Kostensteigerungen berechtigen uns, die Angebotspreise, auch die vereinbarten Preise, entsprechend zu erhöhen. In Fällen der Werbemittlung werden die Preise der jeweils gültigen Preislisten der Werbemedien automatisch Vertragsgegenstand. Wir behalten uns Preisänderungen der Medien oder Irrtum vor.

 

9. Lieferung

Lieferungen erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart, nach unserer Wahl ab Lieferwerk oder ab WA. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Lieferung das Lieferwerk oder die WA verlassen hat. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die sich aus verspäteter Zustellung der Post, Bahn oder eines sonstigen Frachtführers ergeben.

10. Lieferzeit

Die Lieferfrist beginnt nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und gegebenenfalls der vereinbarten Vorauszahlung. Die im Angebot genannte Lieferfrist kann in der Regel bei sofortiger Bestellung eingehalten werden; genau wird sie erst bei Auftragseingang festgestellt, ist aber in allen Fällen nur als unverbindlich und annähernd zu betrachten. Ist eine Lieferfrist nicht vereinbart, so steht uns das Recht zu, einen Monat nach dem Tag der Auftragsbestätigung mit 14-tägiger Frist die Abnahme der Ware oder des bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführten Teils der Leistung zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu beanspruchen. Wenn Abnahme verlangt wird, kann sofortige Zahlung auch vor Fertigstellung der Ware/Leistung gefordert werden. Ist die Ware/Leistung schon fertiggestellt und Abnahme verlangt, so lagert sie von da an auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Höhere Gewalt entbindet den Lieferer für die Dauer des Hindernisses von der Vertragserfüllung. Für Überschreitungen einer vereinbarten Lieferfrist sind wir nicht haltbar zu machen, falls diese durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, verursacht werden. Ein aus verspäteter Übergabe von erforderlichen Unterlagen an uns, aus Gründen höherer Gewalt oder nicht von uns zu vertretenden Umständen entstehender Lieferverzug entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht.

 

11. Zahlungen

Rechnungen für geleistete Mittlertätigkeit werden mit der Übersendung der Rechnung fällig. Hier gelten die AGB der Werbeträger. Wird hierfür oder für andere Leistungen Vorkasse vereinbart, so erhält der Auftraggeber eine Vorausrechnung. Anzeigenauftrag, Einschaltung oder Beginn einer sonstigen Leistung ruhen bis zum Eingang des Rechnungsbetrages. Für die Zahlungen gelten folgende Bedingungen: 10 Tage ab Rechnungsdatum rein netto.

Zahlungen durch Wechsel sind nur nach vorheriger Vereinbarung und unter dem Vorbehalt der Diskontierfähigkeit zulässig. Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Werden fällige Forderungen nach Fristsetzung nicht beglichen, so sind ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem von uns in Anspruch genommenen Bankkredit zu zahlen. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung ein oder wird diese nachträglich bekannt, so ist der Lieferer berechtigt, die Zahlungsbedingungen, wie auch die übrigen Vertragsbedingungen zu ändern.

 

12. Haftung

Für den rechtlichen Bestand aller vom Auftraggeber gemachten Angaben, insbesondere über Warenzeichen, Geschmacksmuster, Ausstattungen und Beschaffenheit, Firmen und Warenbezeichnungen haftet der Auftraggeber. Daraus gegen uns hergeleitete An-sprüche werden ausgeschlossen. Im gegebenen Fall hat der Auftraggeber den Lieferer von jeder Haftung freizustellen. Alle Art von Daten, Skizzen, Reinzeichnungen, Retuschen, Negativen, Dias, Druck und Prägevorlagen bleiben – sofern nichts anderes vereinbart – unser Eigentum, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Wir bewahren die Unterlagen sorgfältig auf. Wir haften nicht für Schäden oder Verluste, die trotz sachgemäßer Behandlung auftreten. Sollen die bei uns lagernden Unterlagen gegen Feuer, Wasser, Diebstahl oder gegen jede andere Gefahr versichert werden, so hat das der Auftraggeber zu besorgen. Unsere Aufbewahrungspflicht erlischt für: 

• Prägeklischees, Skizzen, Reinzeichnungen, Retusche, Montagen etc. – 6 Monate nach Herstellung oder letztem Gebrauch.

• Daten, Filme, Negative – 3 Jahre nach Herstellung oder letztem Gebrauch.

Rückführung von Daten etc. von Verlagen erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers. Längere Aufbewahrungszeiten können gegen Entgelt vereinbart werden.

 

13. Mängelrügen

Mängelrügen an Leistungen oder Waren sind unverzüglich und innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Lieferung am Bestimmungsort abzusenden. Sie bewirken keine Änderung der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Im Falle der Werbemittlung und bei Warenlieferungen und Werbeartikeln gelten die AGB der Medien oder der Lieferer. Für Leistungen können Minderung oder Nachbesserung, jedoch nicht Wandlung oder Schadenersatz geltend gemacht werden. Reproduktionsfähige Vorlagen und Korrekturabzüge hat der Auftraggeber unverzüglich zu prüfen, zu korrigieren und mit seinem Einverständnis versehen zurückzusenden. Eine Haftung für dennoch vorliegende Fehler seitens des Lieferers scheidet aus.

 

14. Rücktritt

Wird der Auftrag vom Auftraggeber storniert, so sind die erbrachten Leistungen oder die entstandenen Kosten und die vereinbarte Vergütung sofort zu bezahlen. Etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Auftraggeber wegen Vertragsverletzung bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 

15. Kennzeichnung – Belege

Wir sind berechtigt, an allen von uns gestalteten Werbemitteln nach Maßgabe entsprechender Übungen oder Vorschriften und des gegebenen Raumes unseren Firmentext oder Codes anzubringen. Uns stehen von allen benutzten Gestaltungsarbeiten bis zu 10 Belegexemplare zu.

 

16. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrage sich ergebenden Ansprüche wird das für den Sitz unserer Gesellschaft zuständige Amts- bzw. Landgericht vereinbart. Ist ein Vertragspartner kein Vollkaufmann, gilt die allgemeine Gerichtsstandregelung.

 

Kessler Studios GmbH | Schlossstraße 5 | 31812 Bad Pyrmont
+ (49) 5281 62 00 510 |
www.kessler-studios.deinfo@kessler-studios.de

Geschäftsführer: Mark Oliver Kessler
Amtsgericht Lemgo: HRB 5485